WILLKOMMEN IM RECHTSSTAAT

Wie einige wissen, hatte im Juni 2023 einen recht heftigen Unfall mit dem Rad. Am gleichen Tag sowie drei Tage zuvor sind an gleicher Stelle zwei ähnliche Unfälle passiert. Wir sind alle an einer nicht ausreichend gesicherten Gefahrenstelle über eine Brücke mit Versorgungsleitungen gestürzt.

Ich bin seit Juni in ärztlicher Behandlung, gehe zweimal pro Woche zur Physio, leide bis heute unter den Schmerzen und kann seitdem meinem linken Arm nur eigeschränkt bewegen.

Heute bekam ich nach etlichen Monaten Post von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Lüneburg. Darin heißt es, dass dem Beschuldigten (XXL Jumboland), der auf dem angrenzenden Grundstück (Stover Rennbahn) gastierte und die Versorgungsbrücke aufgestellt hat, vorzuwerfen ist, dass er an der Unfallstelle weder eine notwendige Genehmigung zur Sicherung der Gefahrenstelle eingeholt hat und daher auch nicht alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat, die normalerweise verkehrstechnisch angeordnet worden wären. Hier führt die Staatsanwaltschaft sogar explizit eine Beschilderung „Gefahrenstelle“/"Radfahrer absteigen“ an.

Weiterhin heißt es, dass diese also unzureichend gesicherte Gefahrenstelle von einem ehrenamtliche Mitarbeiter der angrenzenden Rennbahn sowie vom Deichverband (alles Personen, die gewisse Interessen hegen und maßgeblich involviert sind) freigegeben wurde, wobei auch in der Vergangenheit dazu keinerlei Genehmigungen erteilt oder gar eingeholt wurden.

Da zuvor jedoch keinerlei Unfälle polizeilich angezeigt wurden, wird diese mangelhafte Sicherung – die also weder genehmigt, noch alle normal üblichen Sicherungsmaßnahmen umfasste – als völlig ausreichend angesehen.

Und jetzt kommt’s: Damit wurde das Verfahren eingestellt, da die Schuld der Beschuldigten als ingesamt zu gering erscheint.

Fazit: Es ist also rechtlich unerheblich, dass aufgrund einer nicht ausreichend gesicherten Gefahrenstelle drei schwerere Unfälle passiert sind – da zuvor nie ein Unfall angezeigt wurde.

Ich bin begeistert: Mahlzeit!

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